Kein Ersatz für Krankheitstage während einer Freistellung

Posted On 22. Juni 2021|

Wenn Mitarbeitende während einer bewilligten tariflichen Freistellung arbeitsunfähig erkranken, tragen sie das Risiko dafür. Der Arbeitgeber muss ihnen diese Tage nicht erneut gewähren, entschied das Landesarbeitsgericht Nürnberg. Mit Urlaub sei eine Freistellung nicht vergleichbar…

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(aus: haufe.de)