Eine Arbeitnehmerin klagte im Eilverfahren, um ihren Anspruch auf Teilzeittätigkeit während der Elternzeit durchzusetzen. Das Landesarbeitsgericht Köln gab ihr Recht und verpflichtete den Arbeitgeber, die Mitarbeiterin vorläufig entsprechend ihrem Teilzeitverlangen zu beschäftigen…
(aus: haufe.de)