BGH zu Cum-Ex: Aktiengeschäfte zu Lasten der Steuerzahler waren strafbar

Posted On 29. Juli 2021|

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, dass Cum-Ex-Deals strafbar waren, hat weitreichende Folgen für die Finanzbranche. Staatsanwälte verspüren Rückenwind für zahlreiche neue Anklagen gegen Beteiligte in und außerhalb von Geld-Instituten. Bisher wurden lediglich Urteile gegen zwei britische Börsenhändler sowie gegen die Hamburger Privatbank M.M.Warburg ausgesprochen. Wegen der in Hamburg lange Zeit verschleppten Rückforderung von Betrugsgeldern aus Cum-Ex-Geschäften steht Finanzminister Olaf Scholz in Kritik…

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(aus: Handelsblatt)