Beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags muss der Arbeitgeber das Gebot fairen Verhandelns beachten. Wird dieses Gebot verletzt, ist der Aufhebungsvertrag unwirksam. Eine Verletzung liegt aber nur in „Extremfällen“ vor. So jedenfalls das LAG Hamm in einer kürzlich ergangenen Entscheidung (Urteil vom 17. Mai 2021, Aktenzeichen: 18 Sa 1124/20)…
(aus: kliemt.blog)