Bei der Frage, ob im Unternehmen ein elektronisches System zur Arbeitszeiterfassung eingeführt wird, hat das LAG Hamm dem Betriebsrat nun umfassende Rechte eingeräumt (Beschluss vom 27. Juli 2021, Aktenzeichen 7 TaBV 79/20). Abweichend zur BAG-Rechtsprechung vertritt das Gericht die Überzeugung, dass der Betriebsrat die Einführung einer elektronischen Zeiterfassung verlangen kann…
(aus: haufe.de)