Die genaue Gehaltshöhe ist im Berufsleben oft ein heikles Gesprächsthema. Aber was, wenn der Arbeitgeber die Summe munter an Kolleginnen und Kollegen weitergibt? Schon wegen des Datenschutzes darf er das eigentlich nicht – Im Extremfall ist eine Ordnungsgeld-Strafe fällig. Die Personalabteilung darf die Gehaltshöhe allerdings für bestimmte Zwecke erfahren…
(aus: tz.de)