Wer mehrmals zu spät zur Arbeit kommt, kann gekündigt werden. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Entscheidung vom 31. August 2021, Aktenzeichen 1 Sa 70 öD/21) bestätigte die Kündigung einer Verwaltungsangestellten, die kurze Zeit in Folge verschlafen hatte. Eine schriftliche Abmahnung hielt das Gericht für entbehrlich…
(aus: haufe.de)