Eine Gewerkschaft hat gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Durchführung eines zwischen ihnen geschlossenen Haustarifvertrags. Das hat das Bundesarbeitsgericht aktuell entschieden (Urteil vom 13. Oktober 2021, Aktenzeichen: 4 AZR 403/20). Dieser sei allerdings auf die tarifgebundenen Beschäftigten beschränkt…
(aus: haufe.de)