Ein bundesweit tätiger Kundenbetreuer verursachte privat betrunken einen schweren Unfall mit dem Dienstwagen. Trotz Führerscheinentzugs war die Kündigung des Arbeitnehmers nicht rechtmäßig, entschied das LAG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 6. September 2021, Aktenzeichen 1 Sa 299/20). Denn die Mainzer Richter argumentierten, dass der betroffene Arbeitnehmer mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kann und notfalls auf seine eigene Rechnung einen Fahrer für berufliche Fahrten beauftragen darf…
(aus: haufe.de)