Bei „JobRad-Modellen“ least der Arbeitgeber ein Fahrrad für den Arbeitnehmer. Für die Wartung des Fahrrads ist oft der Arbeitnehmer zuständig. Das Landessozialgericht Stuttgart (Entscheidung vom 21. Oktober 2021, Aktenzeichen: L 1 U 779/21) hat entschieden, was passiert, wenn auf dem Weg zur Wartung etwas schief geht…
(aus: Legal Tribune Online / lto.de)