Arbeitsrecht: Selbst-Beurlaubung kann den Job kosten

Posted On 27. Januar 2022|

Wer unentschuldigt fehlt oder eigenmächtig Urlaub nimmt, riskiert die fristlose Kündigung. Das gilt auch, wenn eigentlich ein Anspruch auf Freistellung oder Urlaub besteht. Diesen Anspruch muss der Beschäftigte aber gerichtlich durchsetzen. Demonstratives »Blaumachen« dagegen ist eine gravierende Pflichtverletzung – so das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Entscheidung vom 23. November 2021, Aktenzeichen 5 Sa 88/21)…

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(aus: bund-verlag.de)