Normalerweise können Betriebe maximal ein Jahr lang Kurzarbeit für ihre Mitarbeiter beantragen. Coronabedingt wurde diese Regel unter bestimmten Voraussetzungen bereits auf 24 Monate ausgedehnt. Weil einige Betriebe im März 2022 diese Frist erreichen könnten, plant die Bundesregierung die pandemiebedingte Ausweitung um drei weitere Monate. Somit sollen Betriebe noch bis Ende Juni unter erleichterten Bedingungen Kurzarbeitergeld beantragen können…
(aus: Focus Online Money)