Sowohl aus dem Arbeitsvertrag als auch aus der allgemeinen Gesetzgebung ergeben sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Verpflichtungen. Während einige Pflichten des Arbeitgebers allgemein als bekannt angesehen werden können, sind andere nur wenig im Bewusstsein der Bevölkerung verankert. So muss das Unternehmen den Beschäftigten die Arbeitsmittel stellen und sie entsprechend des Arbeitsvertrags einsetzen. Es muss einen Betriebsrat zulassen, Datenschutz gewährleisten oder auch – eine Wiedereingliederung nach langer Arbeitsunfähigkeit sicherstellen…
(aus: arbeits-abc.de)