Arbeitgeber sollten die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen im Blick haben, wenn sie arbeitswillige Mitarbeitende über die Regelaltersgrenze hinaus weiterbeschäftigen wollen. Unter Umständen ist der Betriebsrat zu beteiligen. Das zeigt eine neue Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes (Beschluss vom 22. September 2021, Aktenzeichen 7 ABR, 22/20)…
(aus: haufe.de)