Übermittelt ein Arbeitgeber eine Kündigung in Form eines Fotos via Whatsapp, ist sie für den betroffenen Arbeitnehmer nicht gültig. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts München (Aktenteichen 3 Sa 362/21)…
(aus: dpa / tz.de)
Übermittelt ein Arbeitgeber eine Kündigung in Form eines Fotos via Whatsapp, ist sie für den betroffenen Arbeitnehmer nicht gültig. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts München (Aktenteichen 3 Sa 362/21)…
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