Arbeitgeber können ihren Beschäftigten Corona-Sonderzahlungen bis 1.500 Euro noch bis März 2022 steuerfrei gewähren. Ergänzend sollen im Kranken- und Pflegebereich gewährte Sonderleistungen bis zu 3.000 Euro steuerfrei gestellt werden. Was bei der Auszahlung zu beachten ist, lesen Sie hier…
(aus: haufe.de)