Beschäftigte, die unterjährig die Firma verlassen, dürfen von einer Jahresbonuszahlung nicht ausgeschlossen werden, entschied das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 22. Oktober 2021, Aktenzeichen 9 Sa 19/21). Vielmehr steht die variable Vergütung den betroffenen Beschäftigten für die Monate des Jahres zu, in denen sie noch im Arbeitsverhältnis standen…
(aus: personalwirtschaft.de)