Für eine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrags reicht eine eingescannte Unterschrift nicht aus. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitsvertrag nur für einige wenige Tage geschlossen worden ist, wie das LAG Berlin-Brandenburg kürzlioch in einer Entscheidung bestätigt hat (Urteil vom 16. März 2022, Aktenzeichen: 23 Sa 1133/21)…
(aus: arbeit-und-arbeitsrecht.de)