Die Kürzungs-Pläne der Deutschen Bank im Zuge der Strategie 2020 werden aller Voraussicht nach nicht spurlos an den „blauen“ Service-Gesellschaften des Konzerns vorbeigehen. Mitarbeiter/innen dieser Einheiten – der KEBA, der DB KSG, der DB PBC Services und der TSG – können jedoch auf den Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen bauen, den die Gewerkschaften DBV und ver.di für ihre Mitglieder zunächst bis Ende Juni 2017 ausgehandelt haben. Voraussetzung für diesen Schutz ist, dass die Kolleg/innen Gewerkschafts-Mitglieder sind. Der Kündigungsschutz und auch der Rechtsschutz im Fall der Fälle tritt für DBV-Mitglieder sofort in Kraft.