Ein Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, sich bei der Wahl eines Betriebsrats neutral zu verhalten. Er darf nicht versuchen, die Wahl zu beeinflussen. Das geht aus einem Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 12. November 2015 hervor (9 TaBV 44/15). Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht ist allerdings zugelassen…
(aus: versicherungsjournal.de)