Klauseln in Arbeitsverträgen, wonach ein Bonus nur nach billigem Ermessen ausbezahlt wird, sind zulässig. Allerdings: Entspricht die Entscheidung des Arbeitgebers, keinen Bonus zu zahlen, nicht billigem Ermessen, legt das Gericht die Höhe des Bonus fest. Das entschied nun das BAG (Urteil vom 3. August 2016, Aktenzeichen 10 AZR 710/14)…
(aus: betriebsratspraxis24.de)