Uneingeschränkter Zugang zum Internet ist für viele Arbeitnehmer inzwischen selbstverständlich, da dieser für viele berufliche Tätigkeiten unabdingbar ist. Ob und inwieweit er auch für private Dinge genutzt werden darf, entscheidet letztlich der Arbeitgeber. Hat er die private Nutzung eingeschränkt oder untersagt, ist es ihm sogar erlaubt, den Browserverlauf zu überwachen…