Ein kranker Arbeitnehmer muss die Leasingrate für sein Dienstrad auch nicht nach Ablauf der Entgeltfortzahlung übernehmen. Eine entsprechende AGB-Klausel im Vertrag erklärte das Arbeitsgericht Osnabrück für unwirksam. Sie sei intransparent und benachteilige den Arbeitnehmer unangemessen…
(aus: haufe.de)