Abwälzen der Fahrrad-Leasing-Rate auf kranken Beschäftigten ist unzulässig

Posted On 18. November 2019|

Ein kranker Arbeitnehmer muss die Leasingrate für sein Dienstrad auch nicht nach Ablauf der Entgeltfortzahlung übernehmen. Eine entsprechende AGB-Klausel im Vertrag erklärte das Arbeitsgericht Osnabrück für unwirksam. Sie sei intransparent und benachteilige den Arbeitnehmer unangemessen…

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(aus: haufe.de)