Anrede, Gehalt, Kleidung: Das dritte Geschlecht im Arbeitsrecht

Posted On 3. April 2018|

Vor einigen Monaten hat das Bundesverfassungsgericht beschlossen (Entscheidung mit Aktenzeichen 1 BvR 2019/16 vom 10. Oktober 2017), dass das Personenstandsrecht einen weiteren Geschlechtseintrag – neben männlich und weiblich – zulassen muss. Diese Entscheidung hat mehr Folgen für das Arbeitsrecht als man zunächst denkt…

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(aus: haufe.de)