Vor einigen Monaten hat das Bundesverfassungsgericht beschlossen (Entscheidung mit Aktenzeichen 1 BvR 2019/16 vom 10. Oktober 2017), dass das Personenstandsrecht einen weiteren Geschlechtseintrag – neben männlich und weiblich – zulassen muss. Diese Entscheidung hat mehr Folgen für das Arbeitsrecht als man zunächst denkt…
(aus: haufe.de)