Arbeitgeber dürfen die Art der Weiterbildung nicht vorschreiben, Arbeitnehmer können frei wählen. Voraussetzung: „Die Weiterbildung muss in dem Bundesland, in dem ein Arbeitnehmer arbeitet, von den zuständigen Behörden anerkannt sein“, sagt Rechtsanwältin Asma Hussain-Hämäläinen. Welche Veranstaltungen anerkannt sind, ist von Land zu Land verschieden. In Nordrhein-Westfalen ist zum Beispiel der Programmier-Kurs ebenso statthaft wie das Yoga-Seminar – in Baden-Württemberg wurden dagegen sogar Business-English-Fortbildungen als Bildungsurlaub abgelehnt…
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(aus: impulse.de)