Kündigt ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin das Arbeitsverhältnis und wird genau ab dem Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern. Das gilt insbesondere dann, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst, wie das Bundesarbeitsgericht entschieden hat (Urteil vom 8. September 2021, Aktenzeichen 5 AZR 149/21)…
(aus: haufe.de)
