Arbeitgeber haftet bei verspäteter Gehaltszahlung für geringeres Elterngeld

Posted On 10. Juni 2020|

Ist der Arbeitgeber durch eine verspätete Gehaltszahlung daran schuld, dass einem Arbeitnehmer ein geringeres Elterngeld ausgezahlt wird, so ist er gegenüber dem Arbeitnehmer zur Erstattung des Differenzbetrags verpflichtet. Einen solchen Schadensersatzanspruch hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf einer Arbeitnehmerin zugesprochen…

Hier lesen Sie mehr…

(aus: haufe.de)