Arbeitgeber muss vor einer Änderungskündigung kein Homeoffice anbieten

Posted On 27. Juli 2021|

Ein Arbeitgeber kann die Änderung des Arbeitsorts aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung mit einer Änderungskündigung durchsetzen. Er ist nicht verpflichtet, vorrangig eine Tätigkeit aus dem Homeoffice als „milderes Mittel“ anzubieten, hat das Landesarbeitsgericht Berlin entschieden (Urteil vom 24. März 2021, Aktenzeichen 4 Sa 1243/20)…

Hier lesen Sie weiter…

(aus: haufe.de)