Arbeitgeber muss vor Verfall von Urlaubstagen warnen – oder zahlen

Posted On 9. Oktober 2019|

Urlaubsanspruch verfällt nur unter bestimmten Voraussetzungen. Und eine verkürzte Arbeitszeit kann den Anspruch nicht aufheben. Im Zweifel gibt es finanziellen Ausgleich – auch Jahre später noch. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (Aktenzeichen 4 Sa 242/18)…

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(aus: dpa / arzt-wirtschaft.de)