Ein rechtlich korrektes Verhalten im Bewerbungsprozess stellt Arbeitgeber grundsätzlich vor hohe Anforderungen. Besondere Pflichten gelten dabei gegenüber Menschen mit einer Schwerbehinderung – und zwar nicht erst, wenn es zu einer Beschäftigung kommt, sondern bereits davor. Ansonsten drohen Schadensersatzansprüche…
(aus: haufe.de)