Arbeitsrecht: Arbeitgeber muss Kündigungsgrund beweisen können

Posted On 13. September 2021|

Bei einer außerordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber darlegen und beweisen, dass der/die Arbeitnehmer/in die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzt hat. Er muss die Anhaltspunkte, aufgrund derer die Kündigung erfolgt, schlüssig vortragen. Das zeigt eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln (Urteil vom 8. Juni 2021, Aktenzeichen 6 Sa 723/20). Eine Verdachtskündigung könne auch Unschuldige treffen, so das Gericht – deswegen müsse der Arbeitgeber hier besondere Aufklärung betreiben…

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(aus: haufe.de)