Wenn Arbeitnehmer infolge der Corona-Pandemie Kurzarbeit ablehnen, müssen sie mit einer Änderungskündigung rechnen. Dies hat das Arbeitsgericht Stuttgart in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 22. Oktober 2020 entschieden (Aktenzeichen 11 Ca 2950/20)…
(aus: thorsten-blaufelder.de)