Der Sachverhalt hat alle Zutaten eines Krimis: Lockspitzel, Detektive, untergeschobene Gründe, 20.000 Euro Entschädigung. Konkret hatte ein Arbeitgeber versucht, ihm unliebsame Betriebsratsmitglieder zu kündigen. Dazu hat er ihnen Pflichtverletzungen untergeschoben. Dennoch scheiterte nun eine der beiden Entschädigungsklagen, die andere war erfolgreich vor dem Arbeitgericht Gießen (Aktenzeichen: 3 Ca 433/17)…
(aus: haufe.de)