Kündigen, weil es ein anderer will? Menschlich und rechtlich schwierig. An die Rechtmäßigkeit eine Druckkündigung knüpft die Rechtsprechung hohe Anforderungen. Die sah das LAG Hessen (Urteil 13.07.2016; Aktenzeichen 18 Sa 1498/15) nicht erfüllt, als die Commerzbank Mitarbeitern auf Verlangen der New Yorker Finanzaufsichtsbehörde (NYDFS) kündigte…
(aus: haufe.de)