Ein Arbeitnehmer hat einen Arbeitsvertrag bereits unterschrieben, obwohl er noch auf bessere Angebote wartet. Kann er einen Rückzieher machen, bevor er die Arbeit in einigen Wochen antritt? In den allermeisten Fällen ja – unter Einhaltung der Kündigungsfrist…
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(aus: Süddeutsche Zeitung)