Wer eine Kündigung vom Arbeitgeber erhält, will möglichst bald ein neues Arbeitsverhältnis finden. Aber wie soll man Vorstellungsgespräche und Arbeitszeit vereinbaren? Der alte Noch-Arbeitgeber muss die betreffenden Arbeitnehmer für eine „angemessene“ Zeit zur Suche eines neuen Jobs freistellen. Ob diese Zeit aber auch zu vergüten ist, ist nicht eindeutig geregelt…
(aus: dpa / Frankfurter Rundschau)