Aufhebungsverträge sind im Arbeitsrecht ein wichtiges und sicheres Mittel, um Arbeitsverhältnisse oder sonstige Dienstverhältnisse zu beenden. Bislang galt diesbezüglich weitgehend Abschluss- und Vertragsfreiheit. Eine neue Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 07.02.2019 (Aktenzeichen 6 AZR 75/18) stellt nun weitere, im Detail neue Anforderungen für den Abschluss von Aufhebungsverträgen auf, die für die Wirksamkeit von Aufhebungsverträgen zwingend zu beachten sind – insbesondere das Gebot fairen Verhandelns. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die freie Entscheidung der / des betroffenen Beschäftigten nicht beeinträchtigen darf – sonst ist die Aufhebung schnell unwirksam…
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(aus: vangard.de)
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