Weil er einer Kollegin gegenüber androhte, den Vorgesetzten aus dem Fenster schmeißen zu wollen und demnächst Amok zu laufen, erhielt ein Arbeitnehmer die fristlose Kündigung. Zu Recht, entschied das Arbeitsgericht Siegburg (Entscheidung vom 4. November 2021, Aktenzeichen: 5 Ca 254/21)…
(aus: haufe.de)
