Arbeitsrecht: Kündigung wegen Covid-19-Testverweigerng ist unwirksam

Posted On 13. Dezember 2021|

Die Kündigung eines Arbeitnehmers, der sich weigerte, an betrieblichen Coronatests teilzunehmen, war unwirksam. Das hat das Arbeitsgericht Hamburg (Urteil vom 24. November 2021, Aktenzeichen 27 Ca 208/21) entschieden. Trotz der Pflichtverletzung hätte der Arbeitgeber im konkreten Fall zunächst eine Abmahnung aussprechen müssen…

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(aus: haufe.de)