Der Betriebsleiterin eines Offenburger Freizeitbades war gekündigt worden, weil sie – offenbar zu Unrecht – Mobbing-Vorwürfe gegen ihren vorgesetzten Geschäftsführer erhoben haben soll. Das Arbeitsgericht Freiburg erklärte die ausgesprochenen Kündigungen jedoch für unwirksam (Entscheidung vom 19. November 2020, Aktenzeichen 2 Ca 167/20)…
(aus: haufe.de)