Wenn lange gesammelte Überstunden auf einen Schlag nachvergütet werden, gilt unter bestimmten Bedingungen ein steuerlicher Sondertarif. Das hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil bestätigt (Aktenzeichen VI R 23/19)…
(aus: dpa / tz.de)
Wenn lange gesammelte Überstunden auf einen Schlag nachvergütet werden, gilt unter bestimmten Bedingungen ein steuerlicher Sondertarif. Das hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil bestätigt (Aktenzeichen VI R 23/19)…
(aus: dpa / tz.de)