Arbeitgeber können im Arbeitsvertrag regeln, dass eine bestimmte Anzahl an Überstunden im Monat mit dem Gehalt abgegolten ist. Üblich sind zum Beispiel 10 Mehrarbeitsstunden pro Monat. Aber ist das auch bei einem vergleichsweise geringen Gehalt zulässig? Ja, sagt das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern nun in einem Fall (Aktenzeichen 2 Sa 26/21). Erst, wenn das Gehalt weniger als zwei Drittel des üblichen Tariflohnes in der jeweiligen Branche ausmacht, können Überstunden nicht mehr einfach mit dem Grundgehalt abgegolten werden – und führen also möglicherweise zu einem Anspruch auf Extra-Vergütung…
(aus: dpa / tz.de)