Arbeitsrecht: Unterschrift unter Arbeitszeugnis muss formal richtig und ernsthaft sein

Posted On 24. Oktober 2016|

Die Unterschrift unter einem Arbeitszeugnis hat grundsätzlich so zu erfolgen, wie der Unterzeichner auch sonst wichtige betriebliche Dokumente unterschreibt. Das hat das Landesarbeitsgericht Hamm mit Beschluss vom 27. Juli 2016 entschieden (Aktenzeichen 4 Ta 118/16) …

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(aus: versicherungsjournal.de)