Arbeitsrecht: Wenn Beschäftigte die Überstunden beweisen müssen

Posted On 15. Januar 2020|

Wenn die Berechnung der Überstunden ausschließlich auf den Eintragungen des Mitarbeiters beruht, bleibt der Mitarbeiter im Konfliktfall beweispflichtig. Andere Regelungen gelten nur, wenn der Arbeitgeber die Aufzeichnungen sich zu eigen gemacht hat oder das Arbeitszeitkonto selbst führt, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern in Rostock in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 5. November 2019 (Az.: 5 Sa 73/19) entschieden hat…

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(aus: juraforum.de)