Sind Arbeitsbedingungen – etwa die wöchentliche Arbeitszeit – durch einen Tarifvertrag geregelt, können sie nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein, außer der Tarifvertrag lässt dies ausdrücklich zu. Was passiert mit der Überstunden-Vergütung, wenn gegen diesen Grundsatz verstoßen wird? …
(aus: efarbeitsrecht.de)