Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Urlaub, um sich vom Arbeitsalltag zu erholen. Zuweilen lassen Angestellte sich ihre Freizeit jedoch entgehen, um sich die Tage auszahlen zu lassen oder anzusparen. Obacht: In der Regel verfallen Urlaubsansprüche aus einem bestimmten Kalenderjahr am 31. März des Folgejahres…
(aus: Die Welt / welt.de)