Im Feierabend noch mal kurz berufliche E-Mails lesen? Das gehört für Beschäftigte oft zum Job dazu. Viele wissen allerdings nicht, dass sie womöglich gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen…
Hier lesen Sie mehr…
(aus: capital.de)
Im Feierabend noch mal kurz berufliche E-Mails lesen? Das gehört für Beschäftigte oft zum Job dazu. Viele wissen allerdings nicht, dass sie womöglich gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen…
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