Stürzt ein Jugendlicher während eines Ausbildungsseminars beim Klettern über das Dach einer Jugendherberge ab, weil er auf diesem Wege zu einem Mädchenzimmer gelangen wollte, kann das ein (dann versicherter) Arbeitsunfall sein. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden (Urteil vom 14. Dezember 2021, Aktenzeichen: L 9 U 180/20) …
(aus: efarbeitsrecht.de)