Trotz mancher Kurzarbeits-Regelung könnten Unternehmen wegen schlechter Lage später doch anstreben, sich von MitarbeiterInnen zu trennen. Oft gibt es dann die Möglichkeit des einvernehmlichen Auseinandergehens – indem sich die betroffenen Beschäftigten das Ausscheiden angemessen vergüten lassen: mit Hilfe eines gut verhandelten Aufhebungsvertrages, der den Arbeitnehmern auch langfristig faire-Konditionen sichert und keine Versorgungs-Löcher reißt…
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(aus: Pflüger Rechtsanwälte GmbH; www.k44.de)