BaFin: Clawbacks und strengere Anforderungen an die Vergütungen in Banken

Posted On 7. August 2017|

Mit der heute in Kraft tretenden neuen Institutsvergütungsverordnung setzt die BaFin die ab 2017 geltenden aktuellen Vorgaben der Europäischen Bankenaufsicht EBA in nationales Recht um. Sie hält dabei an ihren im Vorfeld diskutierten strengeren Auflagen für die Vergütung in Instituten, die unter das Kreditwesengesetz (KWG) fallen, fest. Die verschärften Regelungen betreffen insbesondere die Gewährung, Auszahlung und Rückforderung von variabler Vergütung. Andererseits bleiben nicht-bedeutende Institute nach dem sogenannten Proportionalitätsprinzip weiter von der Identifikation von Risikoträgern befreit…

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(aus: DGAP-Media / mittelstand-nachrichten.de)